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BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG München, 20.01.1959 - FG III 267/57
- BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59
Papierfundstellen
- BVerfGE 13, 178
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
Auszug aus BVerfG, 24.10.1961 - 2 BvL 9/59
Dagegen gibt es weder eine ausdrückliche noch eine im Wege der Auslegung zu ermittelnde (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]) Auskunft darüber, wie es entscheiden will, wenn § 13 Abs. 1 VBewG mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
- BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60
Jugoslawische Militärmission
Es genügt, wenn sich dies dem Zusammenhang der Ausführungen im Vorlagebeschluß entnehmen läßt (vgl. BVerfGE 7, 171 [174]; 13, 178 [180]). - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72
Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG
Eine Vorlage zur Normenkontrolle nach Art. 100 Abs. 1 GG ist unzulässig, wenn der Vorlagebeschluß entgegen § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nicht mit hinreichender Deutlichkeit erkennen läßt, daß das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [173 f.]; 7, 265 [266]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]). - BVerfG, 20.06.1973 - 2 BvL 8/73
Unzulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 [174]; 10, 258 [261]; 11, 330 [334 f.]; 13, 178 [180]; 22, 175 [176 f.]; 25, 332 [335]).
- BVerfG, 05.10.1965 - 2 BvL 13/64
Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Damit hat es jedoch versäumt darzutun, inwiefern von der Gültigkeit des § 23 Abs. 1 Ziff. 1 Buchst. a EStG seine Entscheidung abhängig ist (vgl. BVerfGE 11, 330 [334]; 13, 178 [180]). - OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.1988 - 6 A 96/87
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 1/69
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Entscheidungserheblichkeit der zur …
Ein Vorlagebeschluß muß deshalb mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 7, 171 (174); 10, 258 (261); 11, 330 (334 f.); 13, 178 (180); 22, 175 (176 f.); Beschluß vom 14. Januar 1969 - 2 BvL 10/67 -). - BFH, 25.01.1966 - VI 94/65
Vereinbarkeit der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen über die …
Weil der Senat die Voraussetzungen der VOA nicht als erfüllt betrachtet, auch wenn er sie, die VOA, für rechtsgültig hält, besteht keine Möglichkeit, das konkrete Normenkontrollverfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigung in § 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. e EStG 1951/53 beim Bundesverfassungsgericht einzuleiten, weil die Verfassungsmäßigkeit der zweifelhaften Norm nicht entscheidungserheblich ist (vgl. auch Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts 1 BvL 8/56 vom 25. Oktober 1960, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - BVerfGE - Bd. 11 S. 330 ff., und 2 BvL 9/59 vom 24. Oktober 1961, BVerfGE 13 S. 178 ff.).